Ueber dem freundlichen Thale, das die Baunach durchfließt, liegt auf ziemlich hohem Plateau der Ebene das Dorf Lichtenstein, mit der wichtigen und merkwürdigen Ruine gleichen Namens. Sie besteht aus mehreren Gebäuden, deren eins zur Försterwohnung dient. Dort zeigt die Sage noch die Stätte eines Heidentempels und einer Folterkammer, darin sie von den Martern der ersten Christen des Landes aus grauer Urzeit erzählt. Ein hoher Wartthurm steht noch allda, und der tiefe Ziehbrunnen dient noch heute dem Bedarf der Bewohner. Ringsum lagern in den umherverstreuten Trümmern noch die Spuren starker Befestigung, und sogar das einer späteren Zeit angehörige Jägerhaus hat noch Umgänge für die Vertheidiger, und einen hohen Thurm. In diesem Thurme aber ist es traulich wohnlich, denn es bietet sich ein Gemach von dem Besitzer, Herrn Grafen von Rotenhahn, zu gastlichem Verweilen eingerichtet, und die Sessel zeigen die Wappen noch blühender, uralter hoher Geschlechter der Umgegend, wie die der Grafen von Ortenburg u(nd) A(nderer). Die Edeln von Lichtenstein waren gar/ reich begütert in Ober- und Unterfranken, und ihnen waren die Burgen und Orte Lichtenstein, Heiligersdorf, Wiesen, Geiersberg, Hohenstein, Lautersburg und Lahm. Reichlich begabten sie den Klosterhof Tambach. Schon 1080 kommt ein Lichtensteiner als turnierender Ritter vor und 1215 wird ein Lichtensteiner, Heinrich, in einer Tambacher Urkunde genannt. Thein von Lichtenstein schenkte 1304 den Zehnten zu Watzendorf an jenes Kloster. Johannes von Lichtenstein war um 1400 Pfarrer zu Meder, mit dessen Bewilligung die Aebtissin zu Kloster Weilsdorf „Laub und Gunst"*) gab, daß 1401 die Kirche zum heiligen Kreuz vor Koburg erbaut wurde. Michel von Lichtenstein war zu Wilhelm von Grumbachs Zeiten Domherr zu Würzburg, und brachte es bis zur Würde des Domprobstes in Bamberg. Denkmäler dieser Familie sind auf dem Schlosse Hohenstein bei Koburg, dessen Erneuer dieser Michel von Lichtenstein gewesen sein soll. So sind auch Lichtensteiner Denkmäler in den Kirchen zu Schottenstein und zu Seßlach.
*) Erlaubniß, noch im Worte Urlaub erhalten.